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Lottospiel im Internet
#1
http://www.presseportal.de/pm/63869/1312...erband_dlv

Hier steht etwas für Lottopieler für das Jahr 2009.
Danke an Zoltan Török für diesen Hinweis!

Gruß
WeEf
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#2
Als wenn die Herren nichts wichtigeres zu tun haben.. Da gibt es Leutz den läuft der Kalk schon aus den Ohren..und die haben noch nicht gemerkt das man die Klobrille zum pinkeln auch hoch heben kann..

Ich bin mir aber Sicher das es hier noch zu einer Einigung kommt.. Sonst können die Lotto gleich zumachen..

Sollte jemand noch einen interessanten Bericht im Internet finden..Dann bitte hier rein damit!!

Grüsse Norbert
Glück ist das einzigste was sich verdoppelt,wenn man es teilt!
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#3
Es wäre sehr schade wenn man kein Lotto mehr im Internet spielen könnte.

Sollte es so kommen sehe ich einige Unternehmen den Bach runter gehen.
Erst kein Keno Online mehr, jetzt auch bald kein Lotto mehr?!

Bin mir aber sicher, daß die mit allen Mitteln versuchen zu kämpfen irgendwie.
Wink
Grüsse Marc
Zwinker :leverkusen: :huegli::lev:

----------------
Wir können die Windrichtung nicht beeinflussen, aber wir können die Segel richtig setzen!
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#4
Provider sollen Glücksspiel-Seiten sperren


Die Wunschliste nach Sperrungen von Webseiten wird immer größer: Mitten in der von Bundesfamilienminister Ursula von der Leyen (CDU) entfachten und gerade wieder angefeuerten Debatte um die Blockade kinderpornographischer Inhalte im Netz sollen deutsche Internetprovider nun auch Glücksspiel-Seiten von Nutzern hierzulande fernhalten. So trat das hessische Innenministerium vergangene Woche im Rahmen eines "internen Gesprächs" an fünf der größten Zugangsanbieter heran mit der Forderung, eine "freiwillige Selbstverpflichtung" zum Sperren von rund 25 ausländischen Webseiten mit illegalen Lotterien einzugehen.


Quelle: Heise.de

Fällt mir nix zu ein.. Ohne Sportwetten,Lotto etc ist das Leben doch voll langweilig..
Glück ist das einzigste was sich verdoppelt,wenn man es teilt!
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#5
Schwarz auf weis, auszug aus Mail.

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Sehr geehrter ....,
mit dieser Email möchten wir uns herzlich bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Ab dem 01.01.2009 treten Änderungen in Kraft, die das Angebot von WestNet betreffen werden und über die wir Sie heute informieren:

Seit dem 1. Januar 2008 ist der Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft. Ziele des Gesetzgebers sind das Verhindern von Glücksspielssucht sowie der Jugend- und Spielerschutz. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzgeber vor, die Abgabe von Spielaufträgen jeglicher Art im Internet ab dem 01.01.2009 grundsätzlich zu verbieten! An dieses Verbot wird sich die WestNet Lottoservice GmbH halten.

Alle Anbieter, die nach dem 01.01.2009 im Internet Lotterien anbieten, handeln somit rechtswidrig!

Was bedeutet das für Sie als WestNet-Kunde?
Ihre bis zum 31.12.2008 abgegebenen Mehrwochenspielaufträge nehmen selbstverständlich bis zum Ende der gewünschten Laufzeit teil.
Alle Abos (Kundenkonto- und Lastschriftabos sowie Jackpotabos), die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen werden, laufen auch nach dem 01.01.2009 automatisch und unverändert weiter.
Sie haben weiterhin Zugriff auf Ihr Spielkonto und können Ihr Guthaben auf Ihr Bankkonto überweisen (bitte überprüfen Sie dabei, ob Ihre gespeicherten Bankdaten noch aktuell sind).
Der von Ihnen eingerichtete Service zur automatischen Gewinnbenachrichtigung per SMS oder Email wird auch nach dem 01.01.2009 weiterhin Bestand haben.
Sollten Sie unsere Info-Newsletter (z. B. zum Jackpot oder Gewinnzahlen/-quoten) abonniert haben, werden wir Sie natürlich weiterhin gerne informieren.
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Wink
Grüsse Marc
Zwinker :leverkusen: :huegli::lev:

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Wir können die Windrichtung nicht beeinflussen, aber wir können die Segel richtig setzen!
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#6
Hallo,

hier die Information von einem anderen Anbieter:


24. September 2008

Lottovermittlung im Internet durch Tipp24 bleibt in Berlin erlaubt
Die Tipp24 AG hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen wichtigen Sieg gegen den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag errungen. Das Gericht entschied gegen das Land Berlin, dass die zentralen Vorschriften des Glücksspiel-Staatsvertrags für gewerbliche Lotto-Spielvermittler wie Tipp24 keine Anwendung finden, weil sie unverhältnismäßige Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit enthalten.

Dies gilt ausdrücklich auch für die Zeit nach dem 1. Januar 2009. Gemäß dem neuen Staatsvertrag, der am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, sollte die Vermittlung von Lotterien im Internet ab diesem Zeitpunkt ausnahmslos verboten sein.

Diese Entscheidung ist das erste von Tipp24 erstrittene Urteil in einem verwaltungsgerichtlichen Hauptsacheverfahren und damit für Tipp24 besonders bedeutsam. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts benötigt Tipp24 in Berlin für die Vermittlung von staatlichen Lotterien mit nicht mehr als zwei wöchentlichen Ziehungen weiterhin keine staatliche Erlaubnis. Die Erlaubnispflicht und das Verbot der Vermittlung dieser Lotterien im Internet seien nicht mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar. Für unverhältnismäßig und unanwendbar erklärte das Gericht auch die gesetzliche Anforderung, wonach Lottotipps nur bei der Lotteriegesellschaft des Bundeslandes abgegeben werden dürfen, in dem sich der Spieler bei Abgabe des Lottotipps aufhält. Schließlich erklärte das Gericht zusätzlich die gesetzlichen Beschränkungen der Werbung von Tipp24 im und außerhalb des Internets für rechtswidrig. Auch das Geschäftsmodell von Tipp24, Provisionen von den Landeslotterien zu erhalten, bleibt zulässig: Das Provisionsverbot des Berliner Rechts hat keinen Bestand (Verwaltungsgericht Berlin, Aktenzeichen VG 35 A 15.08 ).

Das Land Berlin kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen.


Grüsse Peter
Erfahrung ist eine nützliche Sache.
Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
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#7
Wichtige Mitteilung

Sehr geehrter Herr X,

mit dieser Email möchten wir uns herzlich bei Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Ab dem 01.01.2009 treten Änderungen in Kraft, die das Angebot von WestNet betreffen werden und über die wir Sie heute informieren:

Seit dem 1. Januar 2008 ist der Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft. Ziele des Gesetzgebers sind das Verhindern von Glücksspielssucht sowie der Jugend- und Spielerschutz. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzgeber vor, die Abgabe von Spielaufträgen jeglicher Art im Internet ab dem 01.01.2009 grundsätzlich zu verbieten! An dieses Verbot wird sich die WestNet Lottoservice GmbH halten.

Alle Anbieter, die nach dem 01.01.2009 im Internet Lotterien anbieten, handeln somit rechtswidrig!

Was bedeutet das für Sie als WestNet-Kunde?
Ihre bis zum 31.12.2008 abgegebenen Mehrwochenspielaufträge nehmen selbstverständlich bis zum Ende der gewünschten Laufzeit teil.
Alle Abos (Kundenkonto- und Lastschriftabos sowie Jackpotabos), die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen werden, laufen auch nach dem 01.01.2009 automatisch und unverändert weiter.
Sie haben weiterhin Zugriff auf Ihr Spielkonto und können Ihr Guthaben auf Ihr Bankkonto überweisen (bitte überprüfen Sie dabei, ob Ihre gespeicherten Bankdaten noch aktuell sind).
Der von Ihnen eingerichtete Service zur automatischen Gewinnbenachrichtigung per SMS oder Email wird auch nach dem 01.01.2009 weiterhin Bestand haben.
Sollten Sie unsere Info-Newsletter (z. B. zum Jackpot oder Gewinnzahlen/-quoten) abonniert haben, werden wir Sie natürlich weiterhin gerne informieren.
Mit Ausnahme der Möglichkeit neue Spielaufträge abzugeben, bleiben alle Funktionen von http://www.westlotto.de erhalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei WestNet ab dem 01.01.2009 keine neuen Spielaufträge mehr abgeben können.

Sie haben noch bis zum 31. Dezember 2008 die Möglichkeit, ein Lotto- und/ oder GlücksSpirale-Abo bei uns abzuschließen. Damit ist Ihre Spielteilnahme auch nach dem 01.01.2009 gesichert und Sie nehmen an den von Ihnen gewünschten Ziehungen teil. Ihre bisher gespielten Abos werden selbstverständlich weiterhin automatisch gespielt. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Bankkonto für das Lastschriftverfahren ausreichend gedeckt ist bzw. Ihr Kundenkonto ein ausreichendes Spielguthaben aufweist.

Zählen Sie sich zu den klassischen Jackpot-Spielern? Dann haben wir ein ideales Angebot für Sie: Bestimmen Sie selbst, ab welcher Jackpothöhe Ihr Lottoschein „einsteigt“ und an der Ziehung teilnehmen soll. Dazu füllen Sie Ihren persönlichen Lottoschein aus und klicken statt „Normal“ den „Jackpot-Abo“-Button.

Wenn Sie jetzt noch ein Abo abschließen möchten, finden Sie hier weitere Informationen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von WestNet Lottoservice GmbH


Westlotto.de ist ein Service der
WestNet Lottoservice GmbH Stockholmer Allee 24
44269 Dortmund

Spielen kann süchtig machen!
Benötigen Sie Hilfe? Telefon: 0180 1 - 77 66 11 (3,9 Cent je angefangene Minute)
http://www.landesfachstelle-gluecksspielsucht-nrw.de

Die Spielteilnahme von Minderjährigen unter 18 Jahren ist untersagt.
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#8
Hallo,

warum ich diese Mail bekomme, weiß ich leider nicht. Ich habe dort noch nie gespielt.
Dennoch will ich die Mail für Interessierte veröffentlichen!
Mein Gegenvorschlag:
Lottospielen ganz verbieten!
(Ach so, das geht nicht! Das Geld ist schon längst verplant. Und Steuererhöhungen machen sich im Wahljahr nicht gut.)

Gruß
WeEf

Originaltext:

Lieber Tipp24-Partner,

am 1. Januar 2008 ist der neue Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) in Kraft getreten. Er enthält Vorschriften, die wesentliche Teile des Geschäfts der Tipp24 AG erheblich beschränken und sogar vollständig verbieten.


So war die Vermittlung von Glücksspielen im Internet 2008 nach dem Wortlaut des Gesetzes stark eingeschränkt und wird ab 2009 vollständig verboten. Während der Übergangsphase im Jahr 2008 konnte Tipp24 nahezu problemlos in allen 16 Bundesländern online vermitteln.

Das wird sich leider in 2009 ändern. Denn ab 1.1.2009 ist Internetlotto in allen Bundesländern ausnahmslos gesetzlich verboten.

Wir müssen daher darauf hinweisen, dass Partnerprogramm der Tipp24 AG bei affilinet (ProgrammID 2586) am 31.12.2008 eingestellt wird.

Wir bedauern diese Entwicklung und deren Auswirkungen natürlich sehr.

Wir hoffen, dass wir die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen und affilinet so bald wie möglich wieder fortsetzen können.



Viele Grüße sendet Ihnen
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#9
Deutsches Glücksspiel-Monopol ist gekippt
Der Europäische Gerichtshof hat das deutsche Glücksspiel-Monopol gestürzt. Grund: Es ist nicht mit europäischem Recht vereinbar
HB LUXEMBURG. Das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Die deutsche Regelung begrenze die Glücksspiele, auch Sportwetten, nicht „in kohärenter und systematischer Weise“. Sie verstoße damit gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU.

Pressemeldung

gefunden von Alex bei wetti.de
Glück ist das einzigste was sich verdoppelt,wenn man es teilt!
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#10
Hallo Norbert,

welche auswirkiungen hat das nun in zukunft??

kann man dann wieder online spielen???

gruß
skodakeule
Geschäft ist Geschäft
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