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Verbot !
#1
Online-Lotto ist wohl heute endgültig verboten worden:
Az.: I ZR 92/09 Urteil vom BGH von Heute:
http://www.isa-guide.de/law/articles/34025.html

Was können die Admins dazu sagen, besonders Liane?
Gruss
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#2
Wann werden die Herren merken das es im Netz keine Grenzen gibt. Es bedarf ein paar Klicks und wir sitzen rechtlich auf den Malediven. Wink

Also lets go..
Glück ist das einzigste was sich verdoppelt,wenn man es teilt!
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#3
Hallo:

Die Frage ist, dass man dann unter einem solchen Urteil seinen Gewinn, in welcher Höhe auch immer, vielleicht nicht bekommt, weil die Lottoanbieter sich auf das Urteil berufen könnten und der Spieler (Gewinner) keine rechtliche Möglichkeiten hat, seinen Gewinn zu erstreiten.
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#4
Urteil lässt gemeinschaftsrechtliche Aspekte unberücksichtigt

bwin war einer der fünf Kläger, die nun vor dem deutschen Bundesgerichtshof abgeblitzt sind, bestätigte ein Sprecher des Konzerns auf Anfrage der APA. In einer Stellungnahme kündigte der Direktor der deutschen Niederlassung bwin e.K., Jörg Wacker, an, man werde das Urteil prüfen und wenn notwendig rechtliche Schritte einleiten. bwin werde insbesondere eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung prüfen. Man gehe nicht davon aus, dass über Rechtsmittel noch bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielrechts im kommenden Jahr entschieden werde.

Wacker kritisierte das Urteil: Es lasse vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung die gemeinschaftsrechtlichen Aspekte im Internetbereich offensichtlich unberücksichtigt. Der Europäische Gerichtshof habe in seiner Entscheidung zum französischen Wettmonopol festgestellt, dass die Vertriebswege aus Sicht des Verbrauchers grundsätzlich austauschbar seien. Laut EuGH müsse der Glücksspielmarkt in einem Land in seiner Gesamtheit betrachtet werden. "Die heutige Entscheidung des BGH ist mit dieser EuGH-Rechtsprechung nicht vereinbar", heißt es in der Stellungnahme.

Trotzdem sieht das Unternehmen offenbar wenig Auswirkungen des deutschen Urteils: Das BGH-Urteil betreffe den Ende dieses Jahres auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag und habe keine Auswirkungen auf die neue Rechtslage ab 2012. Die deutschen Länder würden bereits die Ausgestaltung einer zukünftigen Öffnung des Glücksspielmarktes in Deutschland beraten. Außerdem habe Schleswig-Holstein mit dem ab Jänner 2012 in Kraft tretenden Glücksspielgesetz bereits die rechtlichen Grundlagen für eine Marktöffnung geschaffen. bwin werde sich in Kiel um eine entsprechende Lizenz bewerben.

Sportwettenmonopole und Online-Verbote würden nach Ansicht von bwin nicht funktionieren. Es würden dadurch weder die staatlichen Regulierungsziele erreicht noch die Verbraucher geschützt. Stattdessen bestehe in Deutschland ein "gigantischer Schwarz- und Graumarkt". Alleine der Sportwettenmarkt werde auf rund 7,8 Mrd. Euro Umsatz geschätzt - davon habe der staatliche Sportwettenanbieter Oddset lediglich einen Marktanteil von rund 2,5 Prozent.

Die Rechtsform des Glücksspielkonzerns in Deutschland ist kompliziert: Wacker hält eine ehemalige DDR-Glücksspiellizenz. Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf in Sachsen wird von Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. An dem Unternehmen ist die bwin.party digital entertainment plc. mit 50 Prozent atypisch still beteiligt. (APA)
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#5
Zitat:Original von Spin_at
Hallo:

Die Frage ist, dass man dann unter einem solchen Urteil seinen Gewinn, in welcher Höhe auch immer, vielleicht nicht bekommt, weil die Lottoanbieter sich auf das Urteil berufen könnten und der Spieler (Gewinner) keine rechtliche Möglichkeiten hat, seinen Gewinn zu erstreiten.

In diesem Fall fahre ich mit Oli nach Gibraltar
:rocket: :rocket:

Wink
Glück ist das einzigste was sich verdoppelt,wenn man es teilt!
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#6
Gibt es Nues von dem Urteil?
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#7
Es gibt ein neues Urteil, ob das gut ist, weiss ich nicht:
http://www.zeit.de/news/2011-09/30/sport...g-30154205

OVG Münster: Staatliches Wettmonopol rechtswidrig
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#8
Zitat:Original von Spin_at
Es gibt ein neues Urteil, ob das gut ist, weiss ich nicht:
http://www.zeit.de/news/2011-09/30/sport...g-30154205

OVG Münster: Staatliches Wettmonopol rechtswidrig

Die jagen jede Woche ne neue Sau durchs Dorf.. Ich halte die Füsse hoch und :guck: beobachte das ganze .

Unterm Strich lässt sich das Internet kaum kontrollieren.
Hauptsache unsere Tipps liegen gut im Rennen..:D

Grüsse
Glück ist das einzigste was sich verdoppelt,wenn man es teilt!
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#9
Zitat:Original von Norbert
Zitat:Original von Spin_at
Es gibt ein neues Urteil, ob das gut ist, weiss ich nicht:
http://www.zeit.de/news/2011-09/30/sport...g-30154205

OVG Münster: Staatliches Wettmonopol rechtswidrig

Die jagen jede Woche ne neue Sau durchs Dorf.. Ich halte die Füsse hoch und :guck: beobachte das ganze .

Unterm Strich lässt sich das Internet kaum kontrollieren.
Hauptsache unsere Tipps liegen gut im Rennen..:D

Grüsse

Ja, das Internet kann man nicht kontrollieren, aber wenn man gewinnt und die Gewinnsumme ist nicht klein, ist man dann auch nicht ganz sicher, ob man das Geld bekommt. Das ist das Problem.
Spielen und Tippen ist kein Problem.
Die Veranstalter können bei einem grossen Gewinn juristische Tricks anwenden.
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#10
Also bei solchen Summen wie ich gewinne..:was: da machen die keinen Handstand. Bei grossen Lotterien regiert das Prestige mit.

Beispiel die spanische Weihnachtslotterie.

Stell Dir vor wir gewinnen dort 1 Mio. und die wollen nicht zahlen.. :was:

Bedenke wir sind schon ein ziemlich grosses Forum..(Was ständig und stetig wächst)

Also ich "glaube" nicht das es da zu Schwierigkeiten kommt..

Aber wie gesagt..Erstmal rankommen lassen..
Glück ist das einzigste was sich verdoppelt,wenn man es teilt!
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