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staatliches Glücksspiel Monopol
#1
Habe diese E-mail heute an Lotto BW geschrieben,

bin gespannt was ich als Antwort bekomme.




Guten Morgen,

ich weiß leider nicht ob ich über diesen Artikel lachen, weinen oder irgendetwas denken soll.

Es geht um die Berichterstattung zum Glücksspiel-Monopol Staatvertrag.

Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe konnte ich meinen Augen nicht trauen und habe nur noch den Kopf geschüttelt:

###########################################################################

Und in der Tat sehen die Pläne der Bundesländer vor, dass in einer "Sperrdatei für Suchtgefährdete" künftig zentral Namen,

Geburtsdaten und Anschriften aller Menschen gespeichert werden, die an staatlichen Glücksspielen wie Lotto oder den

Oddset-Sportwetten teilnehmen. Angebliches Ziel sei es, zu garantieren, dass Spieler Einsätze von

insgesamt 500 Euro im Monat nicht überschreiten. Hierzu sollen dann auch die Einsätze der einzelnen Spieler erfasst werden.

###########################################################################



Können sie bitte dazu Stellung nehmen und mir als Lottospieler diese lächerliche Überlegung erklären.

ich bitte sie nicht mich zu informieren das es eventuell so kommt, ich möchte von ihnen

wissen was mit den untenstehenden Punkten passiert wenn die Regulierung so kommt wie bisher angedacht.



Punkt 1:

Bsp.: ich spiele 8-mal in der Woche Lotto (6aus9 = 63,00€) im Monat bei 8 Ziehungstagen wären das 504,00 €.

Heißt das, dass alle Systeme von ihrer Gesellschaft aus dem Programm genommen werden?

oder wie wollen sie das den Leuten erklären das sie 1-mal im Monat ihr eigenes System nicht spielen dürfen.



Das System 6aus12 wäre dann ja natürlich auch zu entfernen oder?



Punkt 2:

ich spiele in einer mittelgroßen Spielgemeinschaft und bin dafür verantwortlich die Scheine abzugeben,

dass heißt dann für mich wir müssen unsere Einsätze und Reihenanzahl soweit reduzieren das wir in

EINER SPIELGEMEINSCHAFT (wird natürlich von ihnen Werbung gemacht um die Einsätze zu steigern) nicht mehr wie 500 € ausgeben dürfen?



Klar wenn wir die Einsätze reduzieren müssen werden wir auch keine JP mehr über 500 000€ haben. oder wie wollen sie dann noch Werbung machen?



diesen Samstag stehen 100 000 € im JP? :-)

Wer wird dann noch Lotto spielen. Und wenn keiner mehr Lotto spielt dann braucht man auch kein Monopol mehr.

Das sieht man doch in der Auswahlwette, gibt es keinen Jackpot stehen gerade mal 225.000 € an

Spieleinsatz zur Verfügung. 3 richtige 1,40€ Wahnsinn. ich kann nur noch den Kopf schütteln.



Punkt 3:

Wer denkt sich eigentlich solche Berichte aus? Wer finanziert den Breitensport?

Sie als Lottogesellschaft oder wir Bürger die Woche für Woche Lotto spielen. Ich lese überall das sich Lotto für den

Breitensport stark macht, sollte es nicht besser heißen die Bürger machen sich für den Breitensport

stark und finanzieren damit die Übungsleiter die ehrenamtlich ihren Dienst machen?



Punkt 4:


Inhaber von Annahmestellen fürchten um ihre Existenz

also ich weiß ja nicht………………………….. Mir fehlen die Worte. Weshalb fürchten sich die Annahmenstellen um ihre Existenz?

Etwa weil Lotto das Glücksspielmonopol verlieren sollte. Ich glaube da habt ihr etwas übersehen. Die Mitarbeiter fürchten

schon lange um ihre Existenz. Die Zeitungsverkäufe und Zigaretten Verkäufe sind nach der neuen Rechtsprechung

(Tabak ab 18 - das ich sehr gut finde) soweit zurückgegangen das einfach die Umsätze der jungen Kundschaft fehlt.



Ich habe in einem anderen Beitrag gelesen, dass sich gerade deswegen die Inhaber der Lottoannahmestellen

Gedanken machen das sie ihre Existenz verlieren weil kaum einer mehr Lotto über die Annahmestellen spielen wird

und der zusätzliche Verkauft der dadurch entsteht entfällt. Ich kann aus persönlicher Erfahrung sagen,

wenn ich als Kunde meine Lottoscheine abgebe will ich auch nur das machen.


Punkt 4:

des Weiteren habe ich diesen Satz gelesen und musste wieder lächeln.

###########################################################################

Alle Lotto-Verkäufer haben eine Schulung durchlaufen und eine Prüfung absolviert
###########################################################################

Ich weiß ehrlich nicht wer diesen Satz verfasst hat, aber er war sicherlich noch nie Lottospielen.

Aus eigener Erfahrung wenn ich mit meiner Lotto Kundenkarte in eine mir noch nicht bekannte Annahmestelle gehe und

meine gespeicherten Spielscheine spielen will, weiß über die hälfte nicht wie man die Scheine modifiziert.



Ich könnte noch endlos weiterschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
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#2
Was sagen die Mitglieder in diesem Forum dazu ???

Was kommt da noch??? Wird mein Lottoeinsatz bald auf meiner Steuererklärung vermerkt???

Kriegen Wir Lottospieler bald einen Strich-Code auf den Handrücken..oder müssen mit Knall Roten Pudelmützen :kerze: rumlaufen..

Ohne Worte..
Glück ist das einzigste was sich verdoppelt,wenn man es teilt!
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#3
Wenn Väterchen Staat anfangen sollte mich derart zu überwachen,
dann verzocke ich mein Geld lieber wieder an den Spielautomaten.
Da achtet ja keiner drauf, wie viel Kohle ich da verfeuere ... Mist Heuchler !!

Oder ich besuche wieder regelmäßig meine Bekannte in Österreich ...
... und spiele dann von dort (das darf ich auch als Deutscher) via Proxyserver Online in England. Zwinker
Nur aus Deutschland heraus darf ich als Deutscher nicht Online spielen.
Kriegt der liebe deutsche Staat eben keine Idiotensteuer mehr. :frech: :frech: :frech:

Gruß Jaera
Ich wollte die Welt verändern, doch Gott gab mir den Quellcode nicht ! :]
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#4
Ausschnitt aus dier B...Zeitung: "München – Nun also doch: Ab kommenden Jahr soll es auch in Deutschland Riesen-Jackpots mit Gewinnen bis zu 90 Millionen Euro geben – beim Euro-Lotto. Das neue Angebot soll nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ dazu dienen, Kunden von Internet-Sportwetten und Online-Casinos zurückzugewinnen......usw... "

Keine Ahnung da soll mal einer durchblicken....einerseits wird so ein Wirbel von wegen Lotto-Spielsucht gemacht, s. Posting von Daniel, aber ein neues Lottospiel mit Riesen-JP wird trotzdem angeboten.....ist doch schizophren Mist

Grüße, Liane Zwinker
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#5
Westfälische Nachrichten
Wortmann geht - Eurolotto kommt: Gewinne bis zu 90 Millionen

Münster - Lottospielern winken ab dem kommenden Jahr Gewinne von bis zu 90 Millionen. Nach Plänen der Landesregierung soll die neue Lotterie „Euro Jackpot“ 2011 Premiere feiern. Das sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty am Freitag anlässlich der Verabschiedung von Westlotto-Geschäftsführer Dr. Winfried Wortmann in Münster.

Wortmann zählt zu den Vätern der Euro-Lotterie, die in Deutschland und mehreren europäischen Ländern veranstaltet werden soll. Unter der Leitung des scheidenden Westlotto-Chefs war auch das klassische Zahlenlotto „6 aus 49“ mehrfach modernisiert worden.

Kutschaty betonte, die Einnahmen aus dem Glücksspiel seien für NRW „ein Stabilisator des Landeshaushalts.“ Westlotto hatte allein im vergangenen Jahr rund 1,6 Millionen umgesetzt. Die Hälfte führt das Unternehmen an das Land und für gemeinnützige Zwecke wie den Breitensport ab. In der 16-jährigen Amtszeit von Wortmann hatte Westlotto seine Umsätze deutlich gesteigert.

VON ANDREAS FIER, MÜNSTER
2010
Jetzt ist die Katze aus dem Sack. Alles geht, aber nur unter staatlicher Hoheit. Selbst das Internet will Wortmann wieder öffen, d.h. dann sein Nachfolger.
Wo steht hier was von Sucht? Und sind die Deutschen süchtiger als die anderen Europäer? Ach übrigens, die neue Euro-Lotto-Formel lautet 5aus50 und 2aus8. Da klingelt es doch irgendwie. Mal sehen wie der nächste Glücksspielvertrag aussieht.
gruss fox
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#6
in den letzten 3 Jahren wurde das Europalotto auch schon immer vorgestellt , aber jedesmal auf Grund des selbsternannten Glücksspielvetrages in die Schublade gelegt .
Ansonsten ist das ganze schon -so wie Liane sagte -
schizophren .
Im übrigen diente der Glücksspielvetrag nur dazu da , um ihn nach Ablauf seiner selbsternannten Frist zu modernisieren bzw. den Kuchen auch EU konform zu verteilen . Denn das der Spielvetrag in der EU nicht so durchkommen würde , war den oberen Lottoherren schon von Anfang an klar .
Auf gut Deutsch gesagt , das Teil war so geplant / abgedealt das am Ende das im groben rauskommt :
Lotto bleibt Staatsmonopol ,
Toto/Bookiemarkt wird gegen Lizenzgebühr geöffnet .
Schrieb ich schon vor 3 jahren mal woanders .

Wink
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#7

- Internetwerbung und Zeitungsbeilagen der Monopolgesellschaft verstoßen gegen den Glücksspielstaatsvertrag
- OLG Schleswig untersagt anreizende Werbung der staatlichen Lottogesellschaft

15.12.2010 (Köln) – Der 6. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig hat der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG mit seinem Berufungsurteil vom 14.12.2010 verboten, für die Lotterien "Lotto 6 aus 49" und "GlücksSpirale" durch Zeitungsbeilagen zu werben oder im Internet die Lotterien "Lotto 6 aus 49" oder "Keno" oder "Toto" oder "Oddset" oder "Spiel 77" zu bewerben oder bewerben zu lassen (Az. 6 U 14/09).
(NordwestLotto Schleswig-Holstein hat daraufhin ihren Internetauftritt ( HYPERLINK "http://www.lotto-sh.de" http://www.lotto-sh.de) "offline" schalten müssen. Die staatliche Monopolgesellschaft, die als Mitglied des Deutschen Lotto- und Totoblocks derzeit für die Beibehaltung des Glücksspielstaatsvertrags plädiert, zieht damit die Konsequenzen aus ihrem nun obergerichtlich bestätigten (wiederholten) Verstoß gegen eben diesen Staatsvertrag.

Bezüglich der Zeitungsbeilagen – Lottoscheine mit "Frohe Ostern" – war der Senat der Ansicht, dass schon die Wahl des Vertriebsweges eine Anreizwirkung für Menschen habe, die bisher nicht spielten und gespielt hätten und zum Spielen angeregt werden sollten. Überdies vermittle die Gestaltung mit bunten Ostereiern eine positive Grundstimmung und damit eine eindeutige Ermunterung. Durch den Hinweis auf die Sonderziehung werde überdies Druck auf die angesprochenen Spieler ausgeübt, sich schnell zu entscheiden. Darüber hinaus ist der Senat der Ansicht, dass die nach § 5 Abs. 2 S. 3 GlüStV erforderlichen deutlichen Hinweise auf der Rückseite der Beilage nicht ausreichten. Diese Gesichtspunkte zusammengenommen würden einen unzulässigen Anreiz erzeugen. Die Beilagen verstießen daher gegen § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV.

Hinsichtlich der Internetwerbung verwies der Senat darauf, dass die Bebilderung keinerlei Informationsgehalt hätte und also unzulässig sei. Die Bilder seien Werbung, und dies verstieße allein schon gegen § 5 Abs. 3 GlüStV.

Quelle: GIG – Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V.
veröffentlicht am: 15.12.2010 13:26
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