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Unregelmäßigkeiten bei Lottohelden?
(13.03.2024, 18:21)WilhelmD schrieb: Hallo zusammen,
ein Freund von mir hat einen Brief von der Polizei erhalten, in dem ihm vorgeworfen wird, am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGB beteiligt gewesen zu sein. Angeblich hat er vor einem Jahr 25€ von Lottohelden auszahlen lassen.
Wie soll er sich in dieser Situation verhalten? Ein Anwalt kann teuer sein. Soll er ohne rechtliche Vertretung Aussagen machen oder lieber gar keine Angaben zur Sache machen? Über Ratschläge würde er sich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.

Niemand ist verpflichtet eine Aussage bei der Polizei zu machen.
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Was ist die schlauste Vorgehensweise, um den Sachverhalt abzuschließen?
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(13.03.2024, 18:29)WilhelmD schrieb: Was ist die schlauste Vorgehensweise, um den Sachverhalt abzuschließen?

Einfach nicht hin gehen. Wird eh nichts passieren vorallem bei 25€ nicht.
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(13.03.2024, 18:31)Babybaum schrieb:
(13.03.2024, 18:29)WilhelmD schrieb: Was ist die schlauste Vorgehensweise, um den Sachverhalt abzuschließen?

Einfach nicht hin gehen. Wird eh nichts passieren vorallem bei 25€ nicht.
Es muss doch der Anhörungsbogen innerhalb der angegebenen Frist zurückgeschickt werden. Was sollte geschrieben werden?
Der Anwalt kostet 800€ .
Was sollte klugerweise geschrieben werden?

Fakt ist die Bank hat den Gewinneingang gemeldet! Auch wenn der Betrag nicht hoch ist, aber der Tatbestand ist erfüllt.
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(13.03.2024, 18:39)WilhelmD schrieb:
(13.03.2024, 18:31)Babybaum schrieb:
(13.03.2024, 18:29)WilhelmD schrieb: Was ist die schlauste Vorgehensweise, um den Sachverhalt abzuschließen?

Einfach nicht hin gehen. Wird eh nichts passieren vorallem bei 25€ nicht.
Es muss doch der Anhörungsbogen innerhalb der angegebenen Frist zurückgeschickt werden. Was sollte geschrieben werden?
Der Anwalt kostet 800€ .
Was sollte klugerweise geschrieben werden?

Fakt ist die Bank hat den Gewinneingang gemeldet! Auch wenn der Betrag nicht hoch ist, aber der Tatbestand ist erfüllt.

Meines Wissens hat jeder Beschuldigte das Recht zu schweigen, und daher muss der Anhörungsbogen nicht ausgefüllt werden.
Wird er aber zurück gesendet mit Angaben, sind diese nicht mehr rückgängig zu machen. Wenn ich mich täusche korrigiert mich bitte jemand.

Ich würde den Bogen einfach zu den Akten legen und schauen was passiert.
Teilnehmer diverser TGs
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(13.03.2024, 18:39)WilhelmD schrieb:
(13.03.2024, 18:31)Babybaum schrieb:
(13.03.2024, 18:29)WilhelmD schrieb: Was ist die schlauste Vorgehensweise, um den Sachverhalt abzuschließen?

Einfach nicht hin gehen. Wird eh nichts passieren vorallem bei 25€ nicht.
Es muss doch der Anhörungsbogen innerhalb der angegebenen Frist zurückgeschickt werden. Was sollte geschrieben werden?
Der Anwalt kostet 800€ .
Was sollte klugerweise geschrieben werden?

Fakt ist die Bank hat den Gewinneingang gemeldet! Auch wenn der Betrag nicht hoch ist, aber der Tatbestand ist erfüllt.

Mehr würde ich nicht schreiben: "Die Angaben zur Person sind korrekt."
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit!
Meine freeware Toto13Tool, Toto45Tool, Zufall 2.0
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(13.03.2024, 18:47)Gagga schrieb:
(13.03.2024, 18:39)WilhelmD schrieb:
(13.03.2024, 18:31)Babybaum schrieb:
(13.03.2024, 18:29)WilhelmD schrieb: Was ist die schlauste Vorgehensweise, um den Sachverhalt abzuschließen?

Einfach nicht hin gehen. Wird eh nichts passieren vorallem bei 25€ nicht.
Es muss doch der Anhörungsbogen innerhalb der angegebenen Frist zurückgeschickt werden. Was sollte geschrieben werden?
Der Anwalt kostet 800€ .
Was sollte klugerweise geschrieben werden?

Fakt ist die Bank hat den Gewinneingang gemeldet! Auch wenn der Betrag nicht hoch ist, aber der Tatbestand ist erfüllt.

Mehr würde ich nicht schreiben: "Die Angaben zur Person sind korrekt."

Gagga sollte besser ein Anwalt eingeschaltet werden oder ist das nicht notwendig?
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(13.03.2024, 19:33)WilhelmD schrieb:
(13.03.2024, 18:47)Gagga schrieb:
(13.03.2024, 18:39)WilhelmD schrieb:
(13.03.2024, 18:31)Babybaum schrieb:
(13.03.2024, 18:29)WilhelmD schrieb: Was ist die schlauste Vorgehensweise, um den Sachverhalt abzuschließen?

Einfach nicht hin gehen. Wird eh nichts passieren vorallem bei 25€ nicht.
Es muss doch der Anhörungsbogen innerhalb der angegebenen Frist zurückgeschickt werden. Was sollte geschrieben werden?
Der Anwalt kostet 800€ .
Was sollte klugerweise geschrieben werden?

Fakt ist die Bank hat den Gewinneingang gemeldet! Auch wenn der Betrag nicht hoch ist, aber der Tatbestand ist erfüllt.

Mehr würde ich nicht schreiben: "Die Angaben zur Person sind korrekt."

Gagga sollte besser ein Anwalt eingeschaltet werden oder ist das nicht notwendig?

Würde ich wirtschaftlich abwägen, da der Sachverhalt unstreitig ist. Wenn überhaupt, kommt es zu einem Strafbefehl der weniger "kostet" als der Anwalt (wenn Dein Freund nicht 10.000 €/Monat verdient). Vorbestraft-Grenze dürfte bei weitem nicht erreicht werden. Noch einmal: WENN ÜBERHAUPT. Ich rechne eher mit einer Einstellung. Bin da ganz bei Babybaum.
Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit!
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(13.03.2024, 19:58)Gagga schrieb:
(13.03.2024, 19:33)WilhelmD schrieb:
(13.03.2024, 18:47)Gagga schrieb:
(13.03.2024, 18:39)WilhelmD schrieb:
(13.03.2024, 18:31)Babybaum schrieb: Einfach nicht hin gehen. Wird eh nichts passieren vorallem bei 25€ nicht.
Es muss doch der Anhörungsbogen innerhalb der angegebenen Frist zurückgeschickt werden. Was sollte geschrieben werden?
Der Anwalt kostet 800€ .
Was sollte klugerweise geschrieben werden?

Fakt ist die Bank hat den Gewinneingang gemeldet! Auch wenn der Betrag nicht hoch ist, aber der Tatbestand ist erfüllt.

Mehr würde ich nicht schreiben: "Die Angaben zur Person sind korrekt."

Gagga sollte besser ein Anwalt eingeschaltet werden oder ist das nicht notwendig?

Würde ich wirtschaftlich abwägen, da der Sachverhalt unstreitig ist. Wenn überhaupt, kommt es zu einem Strafbefehl der weniger "kostet" als der Anwalt (wenn Dein Freund nicht 10.000 €/Monat verdient). Vorbestraft-Grenze dürfte bei weitem nicht erreicht werden. Noch einmal: WENN ÜBERHAUPT. Ich rechne eher mit einer Einstellung. Bin da ganz bei Babybaum.

Vielen Dank jetzt stellt sich noch eine Frage. 
Es wurden 3 Zettel beigelegt. Einen, wo u.a. die Angaben zur Person gemacht werden müssen. Muss tatsächlich auch der Beruf angegeben werden, weil er mit bei den verpflichtenden Angaben steht?
Muss auf dem Zettel, wo Angaben zur Sache gemacht werden, ein Kreuz bei “ Ich mache keine Angaben “ oder “Ich gebe die Tat nicht zu” gesetzt werden?
Wo soll das Kreuz gesetzt werden? Wo ist der Unterschied?

Noch eine Frage muss der Zettel wo Angaben zur Sache gemacht werden sollen tatsächlich unterschrieben werden, wenn ein Kreuz gesetzt wird bei “Ich mache keine Angaben “ ?
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na bin ich froh, dass es bei mir nicht nur 25 Euro waren (IRONIE)
wenn dann schon richtig ;-)

die sind jetzt von den Niederländern zu 20 Mio Strafe verdonnert worden, weil sie in den Niederlanden auch keine Lizenz haben
und trotzdem online Niederländern die Möglichkeit zum mitspielen gegeben haben und nicht geblockt haben
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