Gebührenvergleich der Landeslotteriegesellschaften |
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Wie wohl sicher die meisten von euch bereits mitbekommen haben, haben ein paar Landeslotteriegesellschaften die Preiserhöhung beim LOTTO 6aus49 ab dem 23.09.2020 in Verbindung mit dem geänderten Gewinnplan (siehe hier) gleich ausgenutzt um auch noch ihre Bearbeitungs- bzw. Spielscheingebühren ordentlich anzuheben. Da die Höhe der Gebühren und auch die Art und Weise wie diese z. B. beim LOTTO 6aus49 berechnet werden (z. B. ob man nur an einer oder beiden Wochenziehungen teilnimmt, welche Laufzeit man auswählt und ob man zusätzlich noch an der GlücksSpirale teilnimmt) von jeder Gesellschaft selbst festgelegt wird, habe ich mir mal die Mühe gemacht eine tabellarische Übersicht der aktuellen Gebühren (bei Tippabgabe über deren Website) zu erstellen. Die nachfolgende Tabelle wurde aufsteigend nach Gebühren sortiert, ausgehend von der dritten Gebührenspalte (Teilnahme an beiden Wochenziehung bei vierwöchiger Laufzeit):

Offenbar scheint es den Landeslotteriegesellschaften immer noch zu viel zu sein auch nur die Hälfte der regulären Spieleinsätze wieder als Gewinne an die Spieler zurückzuzahlen, weshalb man noch zusätzlich diese unverschämte Bearbeitungsgebühr erheben muss. Dadurch liegt die tatsächliche durchschnittliche Ausschüttungsquote (Ø AQ) für den Spieler in Wirklichkeit sogar grundsätzlich unter 50 %.
Zumindest in einem Punkt scheinen sich jedoch alle Lotteriegesellschaften einig zu sein, nämlich dass die Gebühr unabhängig von der Anzahl der gespielten Tippfelder berechnet wird. Das heißt die Gebühr erhöht sich z. B. nicht, wenn man beim LOTTO 6aus49 statt ein Tippfeld einen kompletten Lottoschein spielt (und übrigens grundsätzlich auch dann nicht, wenn man noch an den Zusatzlotterien Spiel 77 oder Super 6 teilnimmt, was auch auf die Zusatzlotterie Plus 5 beim KENO zutrifft). Je mehr Tippfelder man auswählt, desto geringer fällt somit grundsätzlich der prozentuale Gebührenaufschlag zum Spieleinsatz aus. Die höchste Gebühr beim LOTTO 6aus49, wenn man nur einer Ziehung teilnimmt, zahlt man derzeit in Hamburg mit 0,70 €. Wer dort nur ein einziges Tippfeld für LOTTO 6aus49 ausfüllt, zahlt mit 1,90 € einen Gebührenaufschlag von 58,3 % auf den eigentlichen Spieleinsatz, der nur bei 1,20 € liegt. Dies entspricht einer tatsächlichen Ø AQ von nur noch (0,5*1,2/1,9 bzw. 0,5/1,583) 31,6 %. Beim Ausfüllen von allen 12 Tippfeldern liegt der Gebührenaufschlag immer noch bei 4,9 % und die Ø AQ bei 47,7 %.
Soweit ich weiß, gibt es außer in Deutschland kein anderes Land, in dem ein Spieler bei einer Tippabgabe für eine Lotterie über das Internet noch eine zusätzliche Gebühr bezahlen muss. Und selbst wenn es diese in irgend einem Land geben würde, dann bin ich mir ziemlich sicher, dass die Gebühr dann für alle Spieler im ganzen Land gleich hoch wäre (so wie z. B auch bei der deutschen Mehrwertsteuer).
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